Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Unterricht, den Instrumenten und allgemein zu unserer Musikschule. Sollte Sie hier die gewünschte Information nicht finden, stehen wir Ihnen natürlich gern per Telefon, E-Mail oder auch persönlich zur Verfügung.
Wie melde ich mich oder mein Kind an?
Bitte schicken Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular an das Sekretariat der Musikschule. Ihre Anmeldung wird in die Warteliste eingetragen.
Die frei werdenden Plätze werden nach Anmeldungseingang vergeben. Um bei der nächsten Einteilung ggf. berücksichtigt werden zu können, sollte die Anmeldung 2 Monate vor Einteilungstermin schriftlich vorliegen. In einigen Fächern sind Wartezeiten leider nicht zu vermeiden. In anderen Fächern ist schonmal ein Einstieg während des Schuljahres möglich.
Durch die schriftliche Anmeldung der Eltern oder eines volljährigen Schülers ist der Vertrag geschlossen, es sei denn, die Musikschule kann ihn nicht erfüllen und teilt dies mit. Der Vertrag ist für ein Schuljahr verbindlich.
Kann ich unter dem Jahr aussteigen?
Nein, nur bei Wegzug oder länger währender Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Welche Instrumente kann man erlernen?
Holz-Blasinstrumente Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Oboe, Saxophon, (Fagott)
Blech-Blasinstrumente Trompete, Posaune, Bariton, Tenorhorn, Tuba, Waldhorn
Schlaginstrumente Percussion, Schlagzeug
Streichinstrumente Violine, Viola, Violoncello, (Kontrabass)
Tasteninstrumente (Akkordeon), Keyboard, Klavier
Zupfinstrumente Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Harfe
Wie lange dauert der Unterricht?
Die Ersteinteilung erfolgt in der Regel mit 20 / 22,5 / 25 Minuten Einzelunterricht oder 45 Minuten in einer 2er- oder 3er-Gruppe.
Nach zwei Jahren ist eine Aufstockung zu 30 oder 35 Minuten Einzelunterricht möglich. Nach weiteren zwei Jahren können 45 Minuten Einzelunterricht gebucht werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann der Unterricht auf Antrag evtl. früher aufgestockt oder weitere Programme zur Aufstockung dazugebucht werden.
Kann ich mir die Gruppenstärke aussuchen?
Wünsche versuchen wir natürlich zu berücksichtigen. Nach Anzahl der vorhandenen Anmeldungen teilt die Musikschule die Schüler unter pädagogischen Gesichtspunkten ein. Der Instrumentalunterricht beginnt grundsätzlich als Gruppenunterricht oder mit 20 - 25 Minuten Einzelunterricht. Einzelunterricht mit 30, 35 oder 45 Minuten kann grundsätzlich nur Fortgeschrittenen nach 2 bzw. 4 Jahren gewährt werden.
Muss ich Änderungen der Gruppenstärke hinnehmen?
Wir teilen pädagogisch sinnvoll am Schuljahresanfang die Gruppen ein, fortgeschrittene Schüler werden auch in kleineren Gruppen unterrichtet. Wir bemühen uns, allen Wünschen gerecht zu werden, die Entscheidung liegt bei den Lehrern und der Musikschulleitung. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie diesem Verfahren zu, da sonst die Organisation des gesamten Schulbetriebs nicht möglich wäre. Sollte ein Austritt aus der Gruppe im laufenden Schuljahr genehmigt werden müssen , ist die geringfügig erhöhte Gebühr zu zahlen, da der Unterricht ja auch in der kleineren Gruppe erteilt wird. Bei einer bestehenden Gruppe behält sich die Schulleitung vor, die Unterrichtszeit zu kürzen.
Was kostet der Instrumentalunterricht?
siehe Gebührenordnung
Das monatliche Unterrichtsentgelt basiert auf einem Jahresentgeld, welches auf 12 Monate aufgeteilt wird. Wir buchen quartalsweise ab. Andere Zahlungsmethoden können abgesprochen werden, esi ist dann aber eine kleine Zusatzgebühr notwendig.
Erhalte ich eine Rechnung?
Nach Unterrichtsbeginn erhalten Sie von uns eine Jahresrechnung, die das zu zahlende Jahresschulgeld aller belegter Fächer aufgeteilt nach Quartalen enthält. Aufgrund Ihrer erteilten Einzugsermächtigung wird der quartalsmäßig fällige Betrag jeweils zum 15. Oktober, 1. Dezamber, 1. März und 1. Juni von Ihrem Konto abgebucht.
Sollten sich im laufenden Jahr Änderungen ergeben, z. B. durch die Einteilung in ein weiteres Unterrichtsfach etc., erhalten Sie von uns automatisch eine Korrekturrechnung.
Was ist bei Krankheit des Lehrers?
Musikunterricht ist mit dem Unterricht in der allgemeinbildenden Schule organisatorisch und pädagogisch nicht zu vergleichen, wir haben keine stille Reserve, ein kurzfristiger Ersatz ist daher nicht möglich. Wir bemühen uns, Sie über den Unterrichtsausfall zu informieren, damit Sie unnötige Fahrten vermeiden. Wir versuchen ausgefallene Unterrichtstermine mit speziellen Zusatzangeboten auszugleichen. Entfällt der Unterricht mehr als 5x in Folge im Schuljahr, erhalten Sie anteilig die Gebühren gegen Antrag zurück. Aufgrund des Anteils der Gebühren müssen wir Ihnen das zumuten. Eine sofortige Rückerstattung von Gebühren würde zu einer Neukalkulation und damit zu einer Gebührenerhöhung führen.
Schüler, die den kostenlosen Unterricht in den Ergänzungsfächern in Anspruch nehmen, sind von der Erstattungsregelung ausgeschlossen.
Was ist bei Krankheit des Schülers?
Ist Ihr Kind 2 Monate oder länger durchgehend krank, werden die Gebühren zurückerstattet. Legen Sie uns dazu bitte ein ärztliches Attest vor.
Kann der Lehrer den Unterrichtstermin einfach bestimmen?
Unsere Lehrer teilen nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten die Schüler zum Schuljahresbeginn ein. Wir bemühen uns dabei, auch das Unmögliche möglich zu machen. Bitte berücksichtigen Sie , dass die Musikschule ca. 800 Schüler, 20 Lehrer in 25 Unterrichtsstätten zu aller Zufriedenheit organisieren muss – und dies jährlich auch zu 99,9 % schafft.
Was muss ich beachten, wenn ich kündigen möchte?
Die Kündigung muss schriftlich (auch eMail) zum 1. Dezember (Kündigung zum Halbjahr) oder 1. Juni (Kündigung zum Schuljahresende) bei uns vorliegen. Sie erhalten von uns eine Kündigungsbestätigung.
Üben?
Musik machen – Musik lieben lernen
Unsere Musikschüler und Musikschülerinnen lernen bei diplomierten Musikpädagogen ein Instrument zu beherrschen. Ein wichtiges Ziel ist es, so bald wie möglich mit Anderen zusammen musizieren zu können. Um die Welt der Musik möglichst umfassend kennen zu lernen, ergänzen Angebote wie Ensemble, Orchester, Chor, Kammermusik, Theorie etc. den Fächerkanon unserer Musikschule. Sie tun also Ihrem Kind und sich selbst etwas Gutes, wenn Sie rechtzeitig daran denken, für das musikalische Engagement ausreichend Zeit in der Woche zu reservieren. Denn ähnlich wie im Sport ist es mit einem einmaligen kurzen Termin in der Woche nicht getan. Über Jahr(zehnt)e hinweg erfahren wir, dass diejenigen, die sich intensiv der Musik widmen, große Freude am Musizieren empfinden, gute Leistungen bringen und Musik schätzen gelernt haben.
"Übung macht den Meister" - Dieser Spruch gilt für jegliche Art des Musiklernens. Jeder Mensch kann Musik machen! Wie gut er letztendlich sein Instrument spielen kann, bestimmt er durch seinen Fleiß und seine Ausdauer entscheidend mit. Lehrer/innen und Vorbilder machen Angebote und zeigen Wege auf. Üben darf aber jeder selbst. Kein Lehrer kann einen Schüler motivieren, der selbst nicht will. Regelmäßiges Üben ist deshalb der eigentliche Schlüssel zu Spaß und Erfolg. Hilfreich ist ein fester Termin, z.B. immer vor oder nach den Hausaufgaben und ein störungsfreier Raum. In erster Linie ist die Regelmäßigkeit und Intensität, nicht so sehr die Dauer des Übens gefragt. Das will heißen: Auch disziplinierte Faulenzer haben begründete Aussicht auf Erfolg! Eltern können vor allem mithelfen, indem sie engen Kontakt zum Lehrer halten und ihrem Kind immer wieder zeigen, dass sie sich über sein Instrumentalspiel freuen, auch wenn die Töne manchmal noch nicht so perfekt gelingen wollen.